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UKW - Sprechfunkzeugnis
für den Binnenschifffahrtsfunk
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Zur
Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk z.B.: auf Rhein, Mosel, Donau, etc., wird das
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk benötigt. Mit anderen
UKW-Betriebszeugnissen ist das nicht zulässig.
Der Binnenschifffahrtsfunk wird grundsätzlich nach den Regeln des Seefunks abgewickelt,
wobei lediglich einzelne Bestimmungen des GMDSS entfallen.
Voraussetzungen für den Erwerb:
- vollendetes 15. Lebensjahr
- 2 Passbilder
- Kopie Personalausweis (Vor- und Rückseite)
- bestandene theoretische und praktische
Prüfung
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