Wassersportschule Steinlechner / Jochen Röhn in Utting am Ammersee
 
 

UKW - Sprechfunkzeugnis
für den Binnenschifffahrtsfunk

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ukw-ubi.jpg (5459 Byte) Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk z.B.: auf Rhein, Mosel, Donau, etc., wird das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk benötigt. Mit anderen UKW-Betriebszeugnissen ist das nicht zulässig.

Der Binnenschifffahrtsfunk wird grundsätzlich nach den Regeln des Seefunks abgewickelt, wobei lediglich einzelne Bestimmungen des GMDSS entfallen.

Voraussetzungen für den Erwerb:
  • vollendetes 15. Lebensjahr
  • 2 Passbilder
  • Kopie Personalausweis (Vor- und Rückseite)
  • bestandene theoretische und praktische Prüfung