Wassersportschule Steinlechner / Jochen Röhn in Utting am Ammersee
 
 

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis
für UKW Short Range Certificate - SRC

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In italienischen (seit 1990) und kroatischen Hoheitsgewässern (seit 1999) muss eine der an Bord befindlichen Personen im Besitz eines gültigen Funkzeugnisses sein. In Italien hat man das bisher nicht kontrolliert. Das Befahren der kroatischen Gewässer, sei es mit dem eigenen Schiff oder mit einem gecharterten Schiff, ist bei Vorhandensein eines UKW-Funkgerätes an Bord des Schiffes, ohne Funkzeugnis nicht möglich. Zuwiderhandlungen werden geahndet bzw. Charterverträge nicht rechtskräftig geschlossen. Das Short Range Certificate (SRC) berechtigt zum Bedienen der Sprech-See-Funkstellen für UKW und der Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW.  Dies ist die einzige Beschränkung. Es ist weltweit im Bedeckungsbereich aller UKW-Küstenfunkstellen gültig.

Voraussetzungen für den Erwerb:
  • vollendetes 15. Lebensjahr
  • 1 Passbild
  • Kopie Personalausweis (Vor- und Rückseite)
  • bestandene theoretische und praktische Prüfung
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