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Beschränkt
Gültiges Funkbetriebszeugnis
für UKW Short Range Certificate - SRC
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In italienischen (seit 1990) und kroatischen Hoheitsgewässern
(seit 1999) muss eine der an Bord befindlichen Personen im Besitz eines gültigen
Funkzeugnisses sein. In Italien hat man das bisher nicht kontrolliert. Das Befahren der
kroatischen Gewässer, sei es mit dem eigenen Schiff oder mit einem gecharterten Schiff,
ist bei Vorhandensein eines UKW-Funkgerätes an Bord des Schiffes, ohne Funkzeugnis nicht
möglich. Zuwiderhandlungen werden geahndet bzw. Charterverträge nicht rechtskräftig
geschlossen. Das Short Range Certificate (SRC) berechtigt zum Bedienen der
Sprech-See-Funkstellen für UKW und der Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW. Dies
ist die einzige Beschränkung. Es ist weltweit im Bedeckungsbereich aller
UKW-Küstenfunkstellen gültig.
Voraussetzungen für den Erwerb:
- vollendetes 15. Lebensjahr
- 1 Passbild
- Kopie Personalausweis (Vor- und Rückseite)
- bestandene theoretische und praktische
Prüfung
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