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Seit 1979 generell vorgeschriebener amtlicher
Wassersportführerschein auf allen deutschen Binnenwasserstraßen und denen des
europäischen Auslands - also alle EG-Binnengewässer (z.B.: deutsche Seen und Flüsse,
Garda-See, franz. und engl. Kanäle usw.) für alle nicht erwerbsmäßig genutzten
Wasserfahrzeuge von weniger als 15 t Wasserverdrängung und einer Maschinenleistung von
mehr als 15 PS und/oder unter Segeln.
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