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Amtlich vorgeschriebener Führerschein zum Führen von Yachten mit
einem Maschinenantrieb von mehr als 11,03 kW (15 PS) auf den deutschen
Seeschifffahrtsstraßen und dem deutschen Küstenmeer sowie auf den Küstengewässern des
internationalen Auslands innerhalb deren nationalen Gewässer bzw. innerhalb des
unmittelbaren Küstenbereichs (3sm-Zone-Küstenabstand).
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